Motorradgrundkurs

Daten und Anmeldung für Roller- und Motorradgrundkurse

* Eine Anmeldung ist verbindlich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind 0% der Kosten fällig. Bei einer Abmeldung weniger als 14 Tage ist der komplette Kurs geschuldet. Für die Durchführung des Kurses sind mindestens zwei Teilnehmer erforderlich.

Innerhalb von vier Monaten nach Erwerb des Lernfahrausweise muss der Grundkurs absolviert werden und muss vor der Motorradprüfung besucht werden.

Er bildet die Grundlage für sicheres Motorradfahren und ist eine optimale Vorbereitung für die Prüfung. Wie beim Sport oder beim Spielen eines Instrumentes ist nach dem Erlernen der Grundlagen weiteres üben und vertiefen angesagt. Zusätzlich zum privaten Fahren lohnt es sich noch Fahrstunden zu buchen, um die Grundlage zu verfeinern und das eigene Können zielorientiert zu verbessern. Gleichzeitig wird auch das Soziusfahren trainiert, damit du dich an das Fahren zu zweit gewöhnst.

Die erforderliche Schutzausrüstung für die Führerprüfung sowie für die Teilnahme am Grundkurs findest du beim Strassenverkehrsamt

Motorradkurs, Grundkurs, Fahrschule


Motorradkategorie A1, 15 Jahre

  • Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm
  • Motorleistung von höchstens 4 kW Leistung
  • Höchstgeschwindigkeit 45km/h
  • Verkehrskundeunterricht obligatorisch
  • Grundkurs 12 Stunden obligatorisch

Motorradkategorie A1 ab 16 Jahren

  • Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm
  • Motorleistung von höchstens 11KW Leistung
  • Verkehrskundeunterricht obligatorisch
  • Grundkurs 12 Stunden obligatorisch


Motorradkategorie A beschränkt, ab 18 Jahren

 

Bewerber für die Kat. A beschränkt.

  • Motorrad mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW
  • Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg
  • Grundkurs 4 Stunden (Inhaber Kat.A1, Erwerb vor 31.12.2020) ansonsten 12 Stunden
  • Vom Grundkurs befreit sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden Grundkurs mit einer anderen Kategorie absolviert haben.
  • Grundkurs muss mit einem Motorrad A beschränkt besucht werden
  • Praktische Prüfung erforderlich

Motorradkategorie A

Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben:

  • Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird auf Gesuch hin die Beschränkung aufgehoben. 
  • Prüfungsfrei

Bewerber, welche die Kat. A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben:

  • Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.
  • Praktische Prüfung ist erforderlich